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Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften (BPS) in Bonn überwacht, ob Bücher, Videos und sonstige Medien mit dem Jugendschutz in Konflikt kommen. Wilfried Schneider, stellvertretender Geschäftsführer, erklärt den Ablauf einer Prüfung:

Jeder, der glaubt, eine Publikation verstoße gegen den Jugendschutz, kann sich damit an das örtliche oder überörtliche Jugendamt wenden. Das Jugendamt kann daraufhin einen Antrag auf Prüfung der Veröffentlichung an die BPS stellen. Dieser Antrag muß eine Inhaltsangabe und eine Begründung des Verdachts auf Gefährdung der Jugend enthalten. Der Beirat der BPS, der sich laut Schneider aus "Vertretern aus dem Volk" zusammensetzt, entscheidet daraufhin mit Zweidrittelmehrheit, ob der Titel auf die Liste der jugendgefährdenden Schriften ("Index") gesetzt wird. Praktisch bedeutet das, daß die Publikation nicht mehr öffentlich verkauft werden darf.

Mit Zensur hat dieser Vorgang nichts zu tun, sie wurde 1919 abgeschafft, was erstmals in der Weimarer Verfassung verankert wurde. Deshalb muß auch heute jeder Händler, so Schneider, einem Erwachsenen diese Titel bestellen. Tut er dies nicht, mache er sich nach Paragraph 5 des Grundgesetzes strafbar, "weil eine Zensur nicht stattfindet".

(ms)

 

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