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Die Kurzen und die Langen -1-

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Sprechen wir vom „Krimi“, meinen wir den KriminalROMAN. Alles unter 200 Seiten fristet sein Dasein im Schatten des Genres und muss sich gelegentlich gar den Vorwurf gefallen lassen, „zu kurz“ zu sein und damit ein schlechtes Preis-/Leistungsverhältnis aufzuweisen (man denke nur an „Tannöd“). Der Kurzkrimi immerhin hat noch seinen, wenn auch begrenzten Platz im Krimisegment. Anders sieht es bei der Kriminalerzählung, der Kriminalnovelle gar, aus. Außerhalb der lobenswerten Reihe „kaliber .64“ der Edition Nautilus scheint sie hierzulande nicht mehr zu existieren. Dabei ist doch sie die Urform des gesamten Genres.

Bereits die vier elementaren Erzählungen Edgar Allan Poes aus den Jahren 1841 – 1845 („The Murders in the Rue Morgue“, 1841; „The Mystery of Marie Rogêt“, 1842/43, „The Gold Bug“, 1843 und „The Purloined Letter“ (1845) ) waren zwischen 40 und über 80 Druckseiten (Grundlage: die deutsche Gesamtausgabe des Walter-Verlags) starke Texte, die allesamt in Zeitungen und Zeitschriften erstveröffentlicht wurden, zum Teil in Fortsetzungen. Auch in Deutschland erblühte das Genre aus den Zeitschriften, die sich ab 1850 mit großem Erfolg anschickten, die Lesegewohnheiten eines breiten Publikums zu verändern.

Für die Autoren waren diese Zeitschriften ein Segen, standen sie doch für sichere Einnahmen. Etwas, das ein Buch selbst dann nicht garantieren konnte, wenn es viel gelesen wurde. Zum einen, weil ein Großteil des Publikums seine Leselust in Leihbibliotheken befriedigte, zum anderen, weil die Raubdruckerei weit verbreitet war, besonders im Deutschland der Kleinstaaterei.

Neben diesen eher ökonomischen Gründen gab es aber wenigstens noch einen anderen, der erklärt, warum die Form der mittellangen Erzählung die Geburtsstunden des Genres dominierten: das Sujet der Texte selbst.

Wenn wir heute von „Erzählungen“ sprechen, von Texten also, deren Umfang etwa zwischen 50 und 120 Seiten liegt, meinen wir nicht selten „Novellen“. Diese gelten entweder als „längere Erzählungen“ oder aber „kurze Romane“. Eine Novelle jedoch definiert sich nicht über ihren Umfang, sondern über ihre Dramaturgie und über das, was wir heute einen „Plot“ nennen. Sie ist, in Goethes Worten, „eine unerhörte Begebenheit“ – mithin genau das, was Kriminalfälle eben immer sind: menschliche Katastrophen, Unheil, das unvermittelt den Fluss des Alltags hemmt, Schrecken, der austariertes Gefühlsleben kollabieren lässt. Also auf keinen Fall eine Frage von Textmenge. Carl von Holtei etwa schrieb „Kriminalnovellen“ von über 200 Seiten Länge.

Das Gros der „längeren Erzählungen“ oder „kurzen Romane“ gehörte also naturgemäß zu den Novellen und stützte sich auf jene genannte „unerhörte Begebenheit“, der alles andere (also das, was Romane normalerweise so dick werden lässt) nur zulieferte. Im Zentrum stand der Fall an sich; ohne Schnörkel, manchmal auch ohne Verwicklungen. Sherlock Holmes agierte ab 1887 dann sowohl in Romanen als auch in Erzählungen. Sie unterscheiden sich nur durch den Grad der Verwicklungen des Falles, der gleichbedeutend wurde mit der Spannung, die sich kontinurierlich aufbauen soll.

Genau das ist das entscheidende Stichwort: Spannung. Selbstverständlich waren etwa die Erzählungen Poes „spannend“. Sie eigneten sich indes kaum dazu, den Leser als aktiven Teilnehmer in den Text zu ziehen. Der Protagonist ist der Held, Fehlbarkeit ist ihm ein Fremdwort. Dort, wo es keine „Detektive“ gibt (etwa bei Holtei), ist es der Fall selbst, der sich aufklärt. Spannung im heutigen Sinne entsteht so selten, Miträtseln ist kaum möglich. Und wurde von der Leserschaft auch gar nicht erwartet oder verlangt. Zwar sind auch die umfangreicheren Romane Conan Doyles in diesem Sinne noch nicht „spannend“, weil ein allwissender Detektiv uns durch die Irrungen und Wirrungen des Falles führt; doch allein die schlichte Tatsache, dass er dafür mehrere hundert Seiten benötigt, Geheimnisse erst sukzessive ergründet, in Gefahr gerät (etwas übrigens, das in den Kriminalnovellen und –erzählungen früherer Zeit selten geschah), entwickelt jene Spannung, die uns Leser in einen Text zieht und – beliebtes Argument für einen „guten Krimi“ –dazu bringt, den Text nicht mehr aus der Hand legen zu können, bis wir endlich wissen, wers denn nun gewesen ist.

Das war natürlich schlecht für die Erzählung, die all das nicht oder nur in geringerem Maße zu bieten hatte. Sie erfüllte einfach nicht mehr die Anforderungen des allgemeinen Genrekatalogs. Dennoch gelang es ihr noch einmal, Maßstäbe zu setzen, als sich in den 20er und 30er Jahren einige Autoren in den USA von Zeitschriften- und Buchautoren entwickelten und den Krimi revolutionierten (gemeint sich natürlich Hammett, Chandler et al., gemeint sind Zeitschriften wie „Black Mask“). Heute ist die längere Erzählung fast nur noch in speziellen Anthologien anzutreffen, denn auch ihr angestammtes Podium, Zeitungen und Zeitschriften, hat sie längst verloren.

Liest man sich jedoch durch die aktuelle Produktion von KriminalROMANEN, hat man nicht selten den Eindruck, es hier mit in die Länge gezogenen Erzählungen / Novellen zu tun zu haben. Und dann kommt einer wie James Sallis daher, schreibt einen „Roman“ von 160 Seiten, nichts anderes als eine längere, sehr komprimierte Erzählung, und zeigt, dass diese Form beileibe noch nicht am Ende ist.

Und die Kurzgeschichte, die heute als „Kurzkrimi“ verkauft wird? Dazu mehr demnächst.

dpr

12. November 2007

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