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Uta-Maria Heim: Wespennest
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Krimiwelt-Bestenliste Juli 2008 - und offene Fragen

Die - inhaltlich unverächtliche - Juli-Bestenliste habe, so →Initiator Gohlis, "die Grenzen ausgelotet". Nun - nicht ganz. Auf eine noch nicht eindeutig gezogene Grenze macht →jener Kollege hier aufmerksam (bei dem man auch die aktuelle Liste betrachten kann), wenn er zu bedenken gibt, dass die Praxis, keine WIEDERveröffentlichungen zu berücksichtigen, im Falle des Neueinsteigers Rex Miller ("Fettsack") nicht beachtet wurde. Das Werk ist 1987 schon einmal erschienen und jetzt in einer "vollständigen Neuübersetzung" zum zweiten Mal. Okay.

Das allerdings ist eine eindeutige Benachteiligung von deutschsprachigen Krimis, die ja in der Regel nicht übersetzt werden müssen, dieses Hintertürchen also verschlossen finden. Oder genügt in Zukunft ein Hinweis wie "Endlich vernünftig lektoriert" oder "Jetzt auch mit korrekten Konjunktiven!", um einst ignorierte Deutschkrimiprodukte doch noch in die Charts zu hieven? Die Nichtberücksichtigung deutschsprachiger Titel in der aktuellen Bestenliste hat aber nichts mit diesem Handicap zu tun. Sie geht völlig in Ordnung, denn das erste Halbjahr war aus Sicht einheimischer Schaffender eher ein Trauerhalbjahr.

Spannender wird eine zweite Grenze. Berücksichtigt die Bestenliste lediglich "Krimis" oder schürft sie auf dem weiteren Feld der Kriminal-Literatur? Dort also, wo nicht nur belletristische Fiktion entsteht? Und heißt "Erstveröffentlichung", dass etwas zum ersten Mal in BUCHFORM vorliegen muss, aber durchaus schon z.B. in Zeitungen abgedruckt gewesen sein kann - oder im Radio zu hören? Oder gelten solche erstmals zwischen zwei Buchdeckel gepressten Arbeiten automatisch als "Wiederveröffentlichung" und müssen folglich draußen bleiben? Das ist neuerdings keine theoretische Frage mehr, wie aufmerksame LeserInnen dieses Blogs wissen. Mal sehen, wie sie in praxi beantwortet wird.

dpr

29. Juni 2008

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