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Verrat am Publikum?
Sicher: andere Meinungen sind nicht nur zu respektieren, man muss sie sogar begrüßen, vor allem bei der Beurteilung literarischer Texte. Kritisch betrachten darf man sie dennoch und auf ihre Basis abklopfen, das also, was einem Urteil zugrundeliegt. Auch hier darf man anderer Meinung sein.
→Axel Bussmer hält Norbert Horsts "Sterbezeit" für misslungen. Okay, soll er. Aber wie begründet er das? Ganz simpel: Er sieht die Genrekonventionen verletzt. Die was? Die Genrekonventionen. Wer hat die postuliert? Ich weiß es nicht. Axel Bussmer auch nicht, denn er nennt keine Urheber. Also gehe ich davon aus, Axel Bussmer selbst hat die Genrekonventionen festgeschrieben. Denen zufolge ist "Sterbezeit" "ein Roman, der den unsichtbaren Vertrag zwischen Erzähler und Publikum verneint". Ich bezweifele, dass ein Vertrag, der unsichtbar ist, irgendwo Gültigkeit haben kann und bin skeptisch, ob sich Verträge überhaupt "verneinen" lassen. Einhalten, brechen, ignorieren ja. Verneinen?
Gut. Was ist das für ein Vertrag? "Dieser Vertrag besagt, dass der Erzähler am Ende eine Lösung für die von ihm eingangs aufgeworfene Frage liefert". Sprich: Er muss den Fall aufklären und den Täter seiner gerechten Strafe zuführen. Aber wo hat Norbert Horst überhaupt "eine Frage aufgeworfen"? Er erzählt uns von Kriminalfällen und den Anstrengungen, sie aufzuklären und, nach Möglichkeit, die Täter ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Das kann, muss aber nicht gelingen, und in "Sterbezeit" gibt es gute Gründe, warum es gar nicht gelingen kann. Das beschreibt Horst. Er gestattet es seinem Protagonisten, sich "der Wahrheit" so weit zu nähern, wie man sich ihr nähern kann, nicht mehr und nicht weniger. Kein aufmerksamer Leser wird behaupten können, der Lösungsvorschlag des Protagonisten sei zu bemängeln. Wahrscheinlich hat er Recht, auch wenn die letzte Gewissheit fehlen muss.
Axel Bussmer sieht das gänzlich anders Für ihn löst der Autor "ein gegebenes Versprechen nicht gänzlich ein, sondern beendet das Buch einfach, indem er seinen Ich-Erzähler vage eine Vermutung äußern lässt, wer der Täter sei". Frage: Wie kann jemand, der einen "Vertrag verneint" hat, ein dort anscheinend "gegebenes Versprechen" nicht einlösen? Entweder er hat sich nicht um irgendwelche Verträge gekümmert, dann kann er auch nichts versprochen haben. Oder er hat etwas versprochen, dann kann er keinen Vertrag "verneint" haben. Dass der Ich-Erzähler nicht einfach eine Vermutung äußert, sondern der Aufklärung so nahe kommt, wie es ihm die äußeren Umstände erlauben, wurde schon erwähnt.
Dies bezeichnet Bussmer nun als "Verstoß gegen die Genrekonventionen". Bezweifeln wir schon das, so sträuben sich uns bei der in Parenthese gesetzten Ergänzung und Ausweitung "(und die Konventionen des Erzählens von Geschichten)" die wenigen verbliebenen Haare. Auch hier zunächst die Frage: Welche Konventionen? Wer hat sie aufgestellt? Und welche Versprechen müssen beim Erzählen von Geschichten eingelöst werden? Welche Verträge eingehalten?
Apropos Verträge: Die beruhen, wenn ich mich recht entsinne, immer auf Gegenseitigkeit. Es gibt zwei Parteien, die sich zu etwas verpflichten und im Gegenzug dafür Rechte erwerben. Nicht so bei Bussmer, nicht so beim "Genre". Hier verpflichtet sich lediglich der Autor, vom Leser ist die Rede nicht. Er hat Rechte, aber keine Pflichten, und sein Recht besteht darin, durch nichts überrascht zu werden, seinen Denkapparat schonen zu dürfen, nicht von Entwicklungen jedweder Art irritiert zu werden. "Sterbezeit" sei "Zeitverschwendung", behauptet Bussmer, "genau wie ein Agatha-Christie-Roman, bei dem die letzten Seiten fehlen". Und genau das ist es: Ginge es nach Bussmer, hätte die Kriminalliteratur seit Agatha-Christie aufgehört, sich zu entwickeln. Sie wäre vorhersehbar wie ein Kreuzworträtsel, affirmativ, sie hätte in lesenden Gehirnen die einzige Funktion, die dort scheinbar vorhandene überschüssige Zeit zu eliminieren. Nichts sonst.
Hoffen wir, dass Bussmers Vorstellungen von Kriminalliteratur Bussmers Vorstellungen von Kriminalliteratur bleiben und nicht etwa zur "Konvention" werden. Man müsste das Lesen von Literatur sonst nämlich glatt einstellen.
dpr
28. November 2008
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